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Bestattungsarten und Gräber

Wir unterscheiden zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung.
Bei beiden Bestattungsarten gibt es zahlreiche, unterschiedliche Beisetzungsmöglichkeiten;

Grabarten der Stadt Euskirchen für Urnenbeisetzungen:

Urnenreihengrab: Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren vergeben. Das Recht an einer Urnenreihengrabstätte kann nicht verlängert oder wiedererworben werden. Ein Urnenreihengrab kann lt. Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.

Urnenwahlgrab: Beim Urnenwahlgrab wird die Lage der Grabstätte gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
In einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist muss bei der zweiten Beisetzung wieder auf 25 Jahre verlängert werden.

Anonymes Urnengrab: Bei einer anonymen Urnengrabstelle ist keine Grabauswahl möglich.
Die Beisetzung erfolgt auf einer Rasenfläche, die von der Stadt gepflegt wird. Auch hier beträgt die Nutzungsdauer 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Es können keine Grabsteine aufgestellt werden sowie Blumen abgelegt werden. Bei der Beisetzung darf der engste Familienkreis anwesend sein.

Verstreuung im Aschenstreufeld: Die Asche wird von einem Friedhofsmitarbeiter ohne Urne auf einer speziellen Rasenfläche auf dem Friedhof ausgestreut. Nur möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Verfügung getroffen hat.

Baumeinzelgrab: Baumeinzelgrabstellen werden der Reihe nach belegt und für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren vergeben. Das Recht an einer Baumreihengrabstätte kann nicht verlängert oder wiedererworben werden. Das Einlassen einer Grabplatte ist lt. Friedhofssatzung vorgeschrieben.
Die Grabstelle wird von der Stadt gepflegt. Eigene Gestaltung ist nicht möglich.

Baumwahlgrab: Beim Baumwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden und die Lage der Grabstätte wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre. Bei der zweiten Beisetzung muss die Ruhefrist wieder auf 25 Jahre verlängert werden.
Wie bei der Baumeinzelgrabstätte muss eine Grabplatte eingelassen werden und eine eigene Gestaltung ist nicht möglich. Die Pflege erfolgt durch die Stadt.

Für die Gräber, die von der Stadt gepflegt werden, besteht die Möglichkeit, Blumen und Dekoration an einem gesonderten Gedächtnisplatz abzulegen.

 

Grabarten der Stadt Euskirchen für Erdbestattungen:

Reihengrab: Das Reihengrab wird der Reihe nach belegt durch einen Sarg und kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Das Reihengrab kann individuell gestaltet werden.

Einzelwahlgrab: Das Einzelwahlgrab ist für einen Sarg oder 4 Urnen, kann aber gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und kann nach Ablauf dieser Frist nachgekauft werden. Die Gestaltung ist individuell möglich.
Doppelwahlgrab: Das Doppelwahlgrab kann ausgewählt und mit zwei Särgen oder 8 Urnen  belegt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre. Die Ruhefrist muss bei einer weiteren Beisetzung wieder auf 25 Jahre verlängert werden.

Pflegefreies Reihengrab: Bei einem pflegefreien Reihengrab kann ein Sarg beigesetzt werden, eine Grabauswahl ist nicht möglich. Die Beisetzung erfolgt auf einer Rasenfläche, die von der Stadt gepflegt wird. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Es kann ein Grabstein errichtet werden, aber eine Einfassung und Bepflanzung sind nicht möglich.

Pflegefreies Einzelwahlgrab: In der pflegefreien Einzelwahlgrabstätte können ein Sarg oder 4 Urnen beigesetzte werden und die Lage kann ausgewählt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und muss bei einer weiteren Beisetzung wieder verlängert werden.

Pflegefreies Doppelwahlgrab: In der pflegefreien Doppelwahlgrabstätte können zwei Särge oder 8 Urnen beigesetzt werden und die Lage kann ausgewählt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und muss bei einer weiteren Beisetzung wieder verlängert werden.

Anonyme Grabstätte: In einer anonymen Grabstelle kann ein Sarg beigesetzt werden. Eine Grabauswahl ist nicht möglich. Die Beisetzung erfolgt auf einer Rasenfläche, die von der Stadt gepflegt wird. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Es dürfen keine Grabsteine aufgestellt werden sowie Blumen abgelegt werden. Bei der Beisetzung darf der engste Familienkreis anwesend sein.

Weitere Möglichkeiten der Bestattung außerhalb des städt. Friedhofes sind Seebestattung, Flussbestattung, Waldbestattung, Almbestattung, Weltraumbestattung.


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